Auszug aus DGUV Regel 112-198
Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend
den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens
jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen
prüfen zu lassen.