Auszug aus DGUV Regel 112-198
Der Unternehmer hat nach §4 Unfallverhütungsvorschrift
„Grundsätze der Prävention“ DGUV V1
die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf,
mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.”
Auszug aus DGUV Regel 112-198
Der Unternehmer hat nach §4 Unfallverhütungsvorschrift
„Grundsätze der Prävention“ DGUV V1
die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf,
mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.”
Lassen Sie Ihre Mitarbeiter durch unser kompetentes Fachpersonal unterweisen. Folgende Themen werden unter anderem den Mitarbeitern unterwiesen.
Rechtsgrundlagen, Vorschriften und Normen. Grundlagen der Sturzphysik Fangstoß und Sturzfaktor. Auffanggurte, Haltegurte, Rettungssysteme. Einsatz von Höhensicherungsgeräten. Hängetrauma. Was ist danach zu tun. Anschlagpunkte. Notfallrettungsmassnahmen. Lagerung, Wartung und Reinigung der Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Wird der Mitarbeiter auf die betriebliche Gefährdungsbeurteilung eingegliedert. Kennt der Mitarbeiter die Betriebsanweisung über die Anwendung der PSAgA. Werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Werden die Sicherheitsgeschirre in Last Minute Risk Analysen mitbetrachtet. Alleinarbeit wird definiert. Praktische Übungen sowie Anprobe des Sicherheitsgurtes während der Schulung, Unterweisung ist ein Bestandteil. Die Teilnehmer sollten Ihre Auffanggurte und Verbindungselemente und Höhensicherungsgeräte wenn vorhanden in die Unterweisung mitbringen.
Diese umfassen folgende Teilbereiche:
Auch unter KUHP Arbeitsschutz oder www.kuhp-akademie.de finden Sie weitere Informationen.